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   BVerwG, 10.11.1978 - 1 B 246.77   

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BVerwG, 10.11.1978 - 1 B 246.77 (https://dejure.org/1978,566)
BVerwG, Entscheidung vom 10.11.1978 - 1 B 246.77 (https://dejure.org/1978,566)
BVerwG, Entscheidung vom 10. November 1978 - 1 B 246.77 (https://dejure.org/1978,566)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unbestimmte Rechtsbegriffe - Rechtsstaatsprinzip - Verhältnismäßigkeit - Vertrauensschutz - Wertordnung der Grundrechte - Ermessensfreiheit - Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis - Aufnahme einer Berufsausbildung - Einbürgerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1979, 294
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78

    Ausländerbehörde - Ausländischer Student - Entwicklungsland - Verlängerung der

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1978 - 1 B 246.77
    Die Behörde hat über die Aufenthaltserlaubnis auf Grund einer Abwägung der öffentlichen Interessen mit den Interessen des Ausländers nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (BVerwGE 38, 90; Beschlüsse vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - [Buchholz a.a.O. Nr. 8]; vom 9. März 1978 - BVerwG 1 B 38.78 - [Buchholz a.a.O. Nr. 9 = DVBl. 1978, 886]).

    Die Ermessensfreiheit kann aus Gründen des Vertrauensschutzes (Beschlüsse vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - und vom 9. März 1978 - BVerwG 1 B 38.78 - [a.a.O.]) und auf Grund des Sozialstaatsprinzips (BVerwGE 42, 148 [157]) eingeschränkt sein.

    Regelmäßig entspricht es pflichtgemäßer Ermessensausübung, die einem Ausländer aus einem Entwicklungsland zur Aufnahme einer Berufsausbildung erteilte Aufenthaltserlaubnis bis zum Abschluß der Ausbildung zu verlängern (Beschluß vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 09.03.1978 - 1 B 38.78

    Ausländer - Einreise zu Ausbildungszwecken - Entwicklungsländer -

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1978 - 1 B 246.77
    Die Behörde hat über die Aufenthaltserlaubnis auf Grund einer Abwägung der öffentlichen Interessen mit den Interessen des Ausländers nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (BVerwGE 38, 90; Beschlüsse vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - [Buchholz a.a.O. Nr. 8]; vom 9. März 1978 - BVerwG 1 B 38.78 - [Buchholz a.a.O. Nr. 9 = DVBl. 1978, 886]).

    Die Ermessensfreiheit kann aus Gründen des Vertrauensschutzes (Beschlüsse vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - und vom 9. März 1978 - BVerwG 1 B 38.78 - [a.a.O.]) und auf Grund des Sozialstaatsprinzips (BVerwGE 42, 148 [157]) eingeschränkt sein.

    Jedoch übt die Behörde ihr Ermessen in der Regel auch rechtmäßig aus, wenn sie dem aus einem Entwicklungsland zu Ausbildungszwecken eingereisten Ausländer nach abgeschlossener Ausbildung und einer zweckdienlichen praktischen Erprobungszeit keine neue Aufenthaltserlaubnis erteilt (Beschlüsse vom 11. April 1975 - BVerwG 1 B 10.75 - [Buchholz a.a.O. Nr. 5]; vom 9. März 1978 - BVerwG 1 B 38.78 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 29.04.1971 - I C 7.69

    Anspruch eines Ausländers auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Einwanderung

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1978 - 1 B 246.77
    Seine ständige Rechtsprechung, nach der die Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis ablehnen muß, wenn die (weitere) Anwesenheit des Ausländers Belange der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt, im übrigen aber über die Erlaubnis nach pflichtgemäßem Ermessen entscheidet (BVerwGE 38, 90; 42, 148 [156]), bedeutet nicht, daß über die Frage, ob die Anwesenheit des Ausländers Belange der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt, ohne Rücksicht auf vorrangiges Verfassungsrecht zu entscheiden wäre.

    Die Behörde hat über die Aufenthaltserlaubnis auf Grund einer Abwägung der öffentlichen Interessen mit den Interessen des Ausländers nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (BVerwGE 38, 90; Beschlüsse vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - [Buchholz a.a.O. Nr. 8]; vom 9. März 1978 - BVerwG 1 B 38.78 - [Buchholz a.a.O. Nr. 9 = DVBl. 1978, 886]).

  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 35.72

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an eine spanische Großmutter zur Betreuung

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1978 - 1 B 246.77
    Seine ständige Rechtsprechung, nach der die Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis ablehnen muß, wenn die (weitere) Anwesenheit des Ausländers Belange der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt, im übrigen aber über die Erlaubnis nach pflichtgemäßem Ermessen entscheidet (BVerwGE 38, 90; 42, 148 [156]), bedeutet nicht, daß über die Frage, ob die Anwesenheit des Ausländers Belange der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt, ohne Rücksicht auf vorrangiges Verfassungsrecht zu entscheiden wäre.

    Die Ermessensfreiheit kann aus Gründen des Vertrauensschutzes (Beschlüsse vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - und vom 9. März 1978 - BVerwG 1 B 38.78 - [a.a.O.]) und auf Grund des Sozialstaatsprinzips (BVerwGE 42, 148 [157]) eingeschränkt sein.

  • BVerwG, 29.06.1978 - 1 B 163.78

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Ablehnung der Verlängerung einer

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1978 - 1 B 246.77
    Wie bei der Entscheidung über eine Ausweisung ist außerdem die Dauer des Aufenthalts des Ausländers im Bundesgebiet zu berücksichtigen (Beschluß vom 29. Juni 1978 - BVerwG 1 B 163.78 -) und damit auch seine soziale und wirtschaftliche Integration sowie eine etwaige Entfremdung von seinem Heimatland.
  • BVerwG, 11.04.1975 - 1 B 10.75

    Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis - Einhaltung gesetzlich

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1978 - 1 B 246.77
    Jedoch übt die Behörde ihr Ermessen in der Regel auch rechtmäßig aus, wenn sie dem aus einem Entwicklungsland zu Ausbildungszwecken eingereisten Ausländer nach abgeschlossener Ausbildung und einer zweckdienlichen praktischen Erprobungszeit keine neue Aufenthaltserlaubnis erteilt (Beschlüsse vom 11. April 1975 - BVerwG 1 B 10.75 - [Buchholz a.a.O. Nr. 5]; vom 9. März 1978 - BVerwG 1 B 38.78 - [a.a.O.]).
  • BVerfG, 26.09.1978 - 1 BvR 525/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Verlängerung der

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1978 - 1 B 246.77
    Das entspricht der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß vom 26. September 1978 - 1 BvR 525.77 - [DVBl. 1978, 881]).
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1978 - 1 B 246.77
    Ein Aufklärungsmangel (§ 86 Abs. 1 VwGO) ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann diesen Erfordernissen entsprechend bezeichnet, wenn dargelegt wird, welche Beweise angetreten worden sind oder welche Ermittlungen sich dem Tatsachengericht hätten aufdrängen müssen, welche Beweismittel in Betracht gekommen wären, welches mutmaßliche Ergebnis die Beweisaufnahme gehabt hätte und inwiefern dieses Ergebnis zu einer dem Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. z.B. Urteil vom 22. Januar 1969 - BVerwG 6 C 52.65 - [BVerwGE 31, 212, 217]; Beschlüsse vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17], vom 2. November 1977 - BVerwG 1 B 244.77 -).
  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
    Auszug aus BVerwG, 10.11.1978 - 1 B 246.77
    Ein Aufklärungsmangel (§ 86 Abs. 1 VwGO) ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann diesen Erfordernissen entsprechend bezeichnet, wenn dargelegt wird, welche Beweise angetreten worden sind oder welche Ermittlungen sich dem Tatsachengericht hätten aufdrängen müssen, welche Beweismittel in Betracht gekommen wären, welches mutmaßliche Ergebnis die Beweisaufnahme gehabt hätte und inwiefern dieses Ergebnis zu einer dem Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. z.B. Urteil vom 22. Januar 1969 - BVerwG 6 C 52.65 - [BVerwGE 31, 212, 217]; Beschlüsse vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17], vom 2. November 1977 - BVerwG 1 B 244.77 -).
  • BVerwG, 15.12.1977 - 1 B 239.77

    Unterbleiben der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei gleichzeitiger

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1978 - 1 B 246.77
    Sie hat den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (Beschluß vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 239.77 -).
  • BVerwG, 02.11.1977 - 1 B 244.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 16.08.1977 - 1 C 15.76

    Asylsuchender Ausländer - Politische Verfolgung - Aufenthaltserlaubnis - Dauer

  • BVerwG, 16.12.1970 - I B 70.70
  • BVerwG, 03.11.1989 - 1 B 142.89

    Studenten aus Entwicklungsländern - Fehlerfreie Ermessensausübung -

    Wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgesprochen hat, ist von dem Ermessen aufgrund einer angemessenen Abwägung der öffentlichen Interessen und der Interessen des Ausländers an dem erstrebten (weiteren) Aufenthalt Gebrauch zu machen (vgl. z.B. BVerwGE 56, 254 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 48/77]; 61, 105 [BVerwG 16.10.1980 - 8 C 10/80]; Beschluß vom 10. November 1978 - BVerwG 1 B 246.77 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 12 = DÖV 1979, 294).

    Außerdem können die Lebensverhältnisse des Ausländers während seines Aufenthalts eine Entwicklung genommen haben, die das Gewicht seiner privaten Interessen im Rahmen der Abwägung erhöht, was namentlich dann in Betracht kommt, wenn dem Ausländer mit der Zulassung zum Aufenthalt Gelegenheit gegeben worden ist, im Bundesgebiet eine wirtschaftliche Existenz für sich und seine Familie zu schaffen (vgl. z.B. BVerwGE 59, 104 [BVerwG 13.11.1979 - 1 C 12/75]; Beschlüsse vom 10. November 1978 - BVerwG 1 B 246.77 - a.a.O.; vom 6. Mai 1983 - BVerwG 1 B 65.83 - Buchholz 402.24 § 8 AuslG Nr. 3).

    Daher kann entgegen der Beschwerdebegründung keine Rede davon sein, daß die Versagung einer weiteren Aufenthaltserlaubnis nach längerem Aufenthalt regelmäßig dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit widerspricht (vgl. z.B. Beschluß vom 10. November 1978 - BVerwG 1 B 246.77 - a.a.O.).

    Hat jedoch die Ausländerbehörde den Aufenthalt jeweils nur für den seiner Natur nach vorübergehenden Zweck der Ausbildung und Gewinnung praktischer Erfahrungen befristet erlaubt und dementsprechend keinen Zweifel gelassen, daß eine dauerhafte Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet nicht zugelassen werde, so hat sie auch in Fällen eines langfristigen Aufenthalts - hier etwa 8 Jahre seit der Einreise bis zum Erlaß des Ablehnungsbescheides - keine Grundlage für den vom Kläger beanspruchten Vertrauensschutz gesetzt (vgl. Urteil vom 4. Oktober 1988 - BVerwG 1 C 1.88 - a.a.O.; Beschlüsse vom 10. November 1978 - BVerwG 1 B 246.77 - a.a.O.; vom 19. August 1988 - BVerwG 1 B 6.88 - a.a.O.; BVerfG - Vorprüfungsausschuß -, Beschluß vom 15. Mai 1979 - 1 BvR 139/79 -).

    Der Kläger meint, damit sei das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 66, 268; Beschluß vom 10. November 1978 - BVerwG 1 B 246.77 - a.a.O.) abgewichen.

  • BVerwG, 04.10.1988 - 1 C 1.88

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach Abschluss der Ausbildung eines

    Er hatte deswegen keinen Grund für die Annahme, ihm werde nach Beendigung der Ausbildung ein (unbefristeter) Aufenthalt zu Erwerbszwecken ermöglicht (vgl.Beschlüsse vom 10. November 1978 - BVerwG 1 B 246.77 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 12 , vom 19. August 1988 - BVerwG 1 B 6.88 - BVerfG - Vorprüfungsausschuß -, Beschluß vom 27. November 1984 - 2 BvR 1127, 1130/84 - NVwZ 1985, 259).
  • OVG Niedersachsen, 29.03.2012 - 8 LA 25/12

    Verpflichtung einer Ausländerbehörde zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

    Die Ausländerbehörde ist mithin nicht verpflichtet, dem Ausländer die Erfüllung der durch Gesetz geforderten Einbürgerungsvoraussetzungen durch Erteilung eines Aufenthaltstitels zu ermöglichen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.11.1978 - I B 246.77 -, Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 12; GK-StAG, Stand: Oktober 2007, § 8 Rn. 44).
  • BVerwG, 18.09.1981 - 1 B 115.81

    Einbürgerungsbehörde - Ermessensentscheidung - Einbürgerungsantrag - Staatliche

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist außerdem geklärt, daß die Ausländerbehörde bei der Entscheidung über die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis (§ 2 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 7 Abs. 2 Satz 2 AuslG) von Ausländern, denen der Aufenthalt im Bundesgebiet zum Zwecke der Berufsausbildung gestattet worden ist, entwicklungshilfepolitische Ziele des Staates berücksichtigen und ihnen regelmäßig Vorrang vor den privaten Belangen des Ausländers an einem über die Ausbildungszeit hinausgehenden Aufenthalt im Bundesgebiet einräumen darf (Beschlüsse vom 11. April 1975 - BVerwG 1 B 10.75 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 5; vom 9. März 1978 - BVerwG 1 B 38.78 - Buchholz a.a.O. Nr. 9 = DVBl. 1978, 886; vom 10. November 1978 - BVerwG 1 B 246.77 - Buchholz a.a.O. Nr. 12 = DÖV 1979, 294; vom 26. August 1980 - BVerwG 1 C 27.78 - BayVBl. 1980, 761 = InfAuslR 1980, 304).
  • BVerwG, 19.08.1988 - 1 B 6.88

    Ausländer - Ausbildungsdauer - Aufenthaltserlaubnis - Deutsch-Iranisches

    Er hatte demgemäß keinen Anlaß zu der Annahme, ihm sei der Aufenthalt unabhängig von seiner Ausbildung erlaubt worden und er dürfe folglich auch nach deren Beendigung im Bundesgebiet bleiben (vgl. z.B. Beschluß vom 10. November 1978 - BVerwG 1 B 246.77 -, Urteil vom 18. August 1981 - BVerwG 1 C 88.76 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nrn. 12, 24; BVerfG , Beschluß vom 27. November 1984 - 2 BvR 1127, 1130.84 - NVwZ 1985, 259).
  • BVerwG, 11.11.1980 - 1 C 23.75

    Abwehr terroristischer Anschläge - Ausweisung - Wahrscheinlichkeit eines

    Zwar wird einem Ausländer aus einem Entwicklungsland, dem der Aufenthalt zur Aufnahme einer Berufsausbildung gestattet wurde, aus Gründen des Vertrauensschutzes regelmäßig der weitere Aufenthalt bis zum Abschluß der Ausbildung zu ermöglichen sein (Beschluß vom 10. November 1978 - BVerwG 1 B 246.77 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 12 [S. 44]).
  • BVerwG, 06.12.1982 - 1 B 118.82

    Voraussetzungen einer aufenthaltsrechtlich erheblichen Einwanderung -

    Das Ermessen kann mit Rücksicht darauf durch vorrangiges Recht, insbesondere durch die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes, in Einzelfall erheblich begrenzt sein, so daß unter Umständen auf einwanderungspolitische Ziele nicht (mehr) abgestellt oder gar der weitere Aufenthalt nicht versagt werden darf (BVerfGE 49, 168 [185 ff.]; BVerwGE 56, 254 [260]; vgl. fernerBeschlüsse vom 9. März 1978 - BVerwG 1 B 38.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 9 [S. 16], vom 10. November 1978 - BVerwG 1 B 246.77 - Buchholz a.a.O. Nr. 12 [S. 45]).
  • BVerwG, 15.02.1979 - 1 ER 201.78

    Rechtsmittel

    Dies alles ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt (vgl.Beschluß vom 10. November 1978 - BVerwG 1 B 246.77 - mit weiteren Nachweisen).
  • VGH Hessen, 22.06.1989 - 7 UE 1095/85

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Ausbildungsende; zur Gruppenverfolgung

    Die Behörde übt ihr Ermessen in der Regel rechtmäßig aus, wenn sie dem aus einem Entwicklungsland zu Ausbildungszwecken eingereisten Ausländer nach abgeschlossener Ausbildung und einer zweckdienlichen praktischen Erprobungszeit keine neue Aufenthaltserlaubnis erteilt (BVerwG, DÖV 1979, 294).
  • BVerwG, 17.05.1979 - 1 B 282.77

    Rechtsmittel

    Auf diese Grundsätze hat der Senat u.a. in seinem Urteil vom 27. September 1978 - BVerwG 1 C 48.77 - (MDR 1979, 428) zusammenfassend hingewiesen (ebenso Beschluß vom 10. November 1978 - BVerwG 1 B 246.77 - [DÖV 1979, 294]).
  • BVerwG, 29.05.1979 - 1 B 98.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verlängerung

  • BVerwG, 22.08.1986 - 1 B 131.86

    Nichtzulassung einer Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anerkennung

  • BVerwG, 30.07.1984 - 1 B 90.84

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 30.07.1984 - 1 B 89.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • BVerwG, 27.04.1983 - 1 B 63.83

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

  • BVerwG, 31.05.1979 - 1 B 103.77

    Beschränkung der Prüfung des beschließenden Senats auf fristgerecht vorgetragene

  • BVerwG, 02.10.1984 - 1 B 116.84

    Rechtsmittel

  • VGH Baden-Württemberg, 06.08.1980 - 11 S 747/80

    Aufenthaltserlaubnis - Verlängerung - Versagungsgründe - Verhältnismäßigkeit -

  • VG Regensburg, 26.06.1991 - RO 2 S 91.719

    Versagung der Aufenthaltsgenehmigung; Aufenthaltsgenehmigung zur Arbeitsaufnahme;

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